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Clan Statut

Hier findet ihr alle relevanten Informationen rundum unseren Clan. Falls noch fragen sind wendet euch einfach an einen von uns.
Wir helfen gerne.
Diese Regeln gelten in allen Spielbereichen sowie sozialen Medien. (Teamspeak, Discord, Facebook, Steam etc.)


Aktueller Hinweis:
Das Clan-Statut wird aktuell überarbeitet, daher kann es zu Dopplungen oder Überschneidungen der einzelnen Bereichen kommen. Bei Unstiimigkeiten könnt ihr euch auch gerne bei uns melden.

Hier findet ihr mehr Informationen zu unserer Clangeschichte.

Der Name Germanz ist entstanden, um zu zeigen, dass wir deutschsprachig sind. Ursprünglich habe ich ihn von dem Wort Germanen abgeleitet, doch gefiel mir der Name nicht so ganz. Also wie zeigt man nach außen, dass man zwar deutschsprachig ist, aber jeder bei uns willkommen ist? Es ist ganz einfach: Deutsch heißt auf Englisch German, aber ganz ehrlich, German klingt doch bescheuert, oder? Also habe ich irgendwann ein “Z” an den Namen gehangen. So ist der Name Germanz im August 2001 geboren.

Durch die Jahre hat sich einiges auch bei uns verändert, aufgrund geänderter oder neuer Gesetze und anderen Erlebnissen, daher weisen wir heute eine vereinsähnliche Struktur auf, ohne aber im Vereinsregister eingetragen zu sein.
Der Multigaming Clan Germanz-Clan hat seinen Sitz im Stephan-Jantzen-Ring 33, 18106 Rostock.

Germanz ist ein Multigaming-Clan. Er steht für Spaß und Freude ohne Erfolgsdruck und ist ideal für Familienmenschen. Gegenseitiger Respekt ist für uns oberstes Gebot und das harmonische Miteinander steht für uns im Vordergrund. Wir heißen jeden herzlich willkommen in unser kleinen Familie. Wir möchten den Spielern einen Spiele übergreifenden Platz zur Kommunikation bieten. Für uns ist nicht nur der Kontakt im Spiel wichtig, sondern auch das jährliche Clantreffen und der Clan Geburtstag, an dem wir uns versammeln und ausgelassen feiern. Im Spiel stehen wir für Spannung und viel Spaß. Weitere Infos zu uns unter germanz-clan.eu
Der Germanz Clan ist selbstlos tätig, er verfolgt keinerlei wirtschaftliche Interessen.

Der Multigaming Clan Germanz ist eine deutschsprachige Gemeinschaft.
Jeder ist bei uns Willkommen, solange er in unsere Gemeinschaft passt und wir uns einander Verständigen können.

  • Das Mindestalter für den gesamten Clan und alle Spielbereiche ist 16 Jahre.
    An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Beitrittsvoraussetzungen in den einzelnen Spielbereichen ändern können z.B. das Beitrittsalter, etc.
  • Wir weisen darauf hin das wir ein Beitrittsgespräch auf unserem Teamspeak durchführen.
  • Die Probezeit beginnt mit dem Eintritt in den Multigaming-Clan Germanz und der Registrierung auf der Webseite germanz-clan.eu. und Freischaltung durch die Clanführung
  • Neue Mitglieder haben eine Probezeit von mindestens 14 Tagen.
  • Es ist kein spezieller Spielbereich (Hauptspiel) notwenig, ihr seid immer im Gemeinschaftsbereich willkommen.
  • Das Programm Teamspeak sowie ein Funktionierendes Mikrofon setzen wir vorraus
  • Ob ihr Anfänger seid oder nicht ist egal, wir haben alle mal klein angefangen. “^,.,^”
  • Sollte es dennoch Fragen geben, so steht ihnen jeder Offizier, sowie die Clanführung gern zur Verfügung.

Diese Grundregeln, bzw. das Statut gilt für Clanmitglieder sowie auch für Clanfreunde, wer sich nicht daran hält muss mit einer lebenslangen Sperre vom Clanleben rechnen. Diese Regeln gelten in allen Spielbereichen sowie sozialen Medien.
(Teamspeak, Discord, Facebook, Steam etc.)


§ 4.1. Regeln

Die Würde des Mitgliedes / Menschen ist unantastbar, er ist mit Respekt und Anstand zu behandeln. Jegliche Art der Beleidigung oder Belästigung, einem anderen gegenüber, ist zu unterlassen!


Informationspflicht
  • Jedes Mitglied ist selbstständig verantwortlich, sich über aktuelle Aktivitäten im Multigaming Clan Germanz zu informieren.
  • Die Clanführung ist diesbezüglich verpflichtet, die Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehört:
  • Jedes Mitglied des Multigaming-Clan Germanz ist verpflichtet an der Clansitzung (Teamspeak) teilzunehmen.
    (Sinn der Clansitzung: Jedes Mitglied hat eine Meinung und diese soll auch nicht verstummen, daher ist es wichtig, dass jede Meinung frei gesagt werden kann. Um dieser Meinung Gehör zu verschaffen, haben Mitglieder die Möglichkeit sich auf der Clansitzung zu äußern. Es ist der direkte Draht zur Clanführung ohne Umwege.)
  • Diese findet aktuell einmal im Quartal statt, die Anzahl kann auf der Clanführungssitzung durch die Clanführung abgeändert werden.
  • Die Teilnehmer der jeweiligen Sitzung werden namentlich festgehalten.
  • Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein an der Clansitzung teilzunehmen, sollte bitte im Vorfeld im Discord-Channel eine Abmeldung erfolgen.
  • Sollte jemand kein Discord nutzen, so kann er sich dann bei der Clanführung (im Teamspeak) abmelden.
  • Mitglieder, welche generell nicht an den Clansitzungen teilnehmen, werden auf diese Pflicht hingewiesen oder können auch verwarnt werden.
  • Bei zu vielen Verwarnungen kann es zum Clan-Ausschluss kommen.
  • Jedes Germanz Mitglied ist verpflichtet sich auf der Newsseite germanzclan.eu zu registrieren und wir bitten darum sich im Multigaming-Clan Germanz mit einzubringen. (Regelmäßiges Erscheinen im Teamspeak)
  • Clanfreunde sind von der Registrierung befreit.
Bei Datenverstößen
  • Wer Daten oder interne Informationen, ohne vorherige Rücksprache mit der Clanführung, weitergibt oder sich in ähnlicher Art und Weise negativ verhält, verliert das Vertrauen im Clan.Als Folge wird diese Person dann für immer aus dem Multigaming-Clan Germanz oder dem Spielbereich ausgeschlossen.

§ 4.2 Teilnahme an der Clanführungssitzung

  • Für die Clanführung gilt eine Anwesenheitspflicht bei der Clanführungssitzung, welche vom Clanchef bzw. Clanchefin oder dem stellv. Clanchef bzw. der stellv. Clanchefin einberufen wird.
  • Der Tag und Uhrzeit werden dann gesondert über die verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten (Discord und Teamspeak) bekannt gegeben.

§ 5.1 Ab wann werde ich durch die Clanführung uninvitet (als Mitglied aus dem Clan entfernt)

  • fehlende Spiele oder Clanaktivität länger als 30 Tage ohne Abmeldung bei der Clanführung
  • fehlende Registrierung auf der Website
  • Verstöße gegen das Clanstatut, die Mitgliedschaft kann in diesem Falle erlöschen

§ 5.2 Hinweise wie mit euren Daten bei Inaktivität umgegangen wird.

  • Wenn ein Mitglied länger als einen Monat unabgemeldet inaktiv ist, wird sein Account auf der Website germanz-clan.eu deaktiviert.
    Das Mitgliedsverhältnis ruht ab diesem Zeitpunkt.
  • Ruht das Mitgliedsverhältnis, so kann nach einem kurzen Gespräch mit der Clanführung das Mitgliedsverhältnis wieder aufgenommen werden. Eine neue Registration ist nicht erforderlich und der Account wird auf der Website wieder reaktiviert.
  • Da Accounts vorerst nur deaktiviert werden, aber trotzdem das Recht besteht, diese Daten löschen zu lassen, wird jedes ehemaliges Mitglied gebeten, in diesem Fall die Clanführung beim Austritt darauf hinzuweisen oder eine schriftliche Mail an germanz-clan@web.de zu senden.
  • Vor Deaktivierung des Accounts bei Inaktivität wird geprüft, ob persönliche Daten, wie Adresse oder Telefonnummern, noch drinstehen. Diese werden gelöscht, sodass nur noch der Online-Nickname bei Germanz verbleibt.
  • Da auf eine Rückkehr gehofft wird, werden die Accounts erst nach einer dreimonatigen Wartezeit gemäß der DSGVO gelöscht,
    es sei denn es liegt ein Antrag auf Löschung vor.
  • Da es sich bei dem Nicknamen um ein Pseudonym handelt werden Beiträge in Sozialen Beiträgen nicht gelöscht, sofern keine personengebundenen Daten gemäß der DSGVO vorhanden sind.
  • Alle eventuellen Situationen kann man hier nicht aufführen, daher wird gebeten sich bei Fragen und Besonderheiten sich an die Clanführung zu wenden.

§ 6.1 Wofür werden die Spenden verwendet?

  • Kosten für Teamspeakserver oder Discord etc.
  • Kosten für gewünschte Spieleserver wie z.b. Empyrion oder Valheim
  • Kosten vom Clantreffen z.b. Essen und Trinken (es können dennoch extra Kosten anfallen)

§ 6.2 Wie kann ich dem Multigaming Clan Germanz eine Spende zukommen lassen?

  • Spenden an den Multigaming Clan Germanz sind freiwillig.
  • Sie können uns eine Spende auf unseren Paypal-Konto hinterlassen oder
  • Sie können eine Überweisung oder einen Dauerauftrag auf unser Spendenkonto hinterlassen.
  • Aus Datenschutzgründen wird die Kontonummer für das Spendenkonto Intern hinterlegt.
  • Bitte wenden sie sich an die Clanführung
  • Bitte bei Jeder Überweisung den Verwendungszweck “Spende Germanz” und euren Mitgliedsnamen angeben.

§ 6.3 Rückerstattungen von Spenden

  • Bevor ihr spendet, solltet ihr euch sicher sein, dass ihr auch diese Spende entrichten möchtet, denn es ist eine freiwillige Gabe.
  • Die Clanführung muss sich auf die Ernsthaftigkeit der Spende verlassen dürfen.
  • Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, da sonst die gesamte Einrichtung “Spenden” eine Farce wäre, weil die Geber immer auf die Idee kommen könnten, irgendwann die Gelder zurückzuverlangen.
  • Zweckgebundene Spenden werden zurücküberwiesen, da diese für die Kostenabdeckung des Multigaming Clan Germanz ungeeignet sind.

§ 6.4 Wie werden die Spenden verwaltet?

  • Damit jede Spende nachvollzogen werden kann, sind die Clanschatzmeister verpflichtet, die Spenden ordnungsgemäß zu verwalten.
  • Ebenso müssen die Clanschatzmeister auf Anfrage über den Verbleib der Spenden Auskunft geben und mit den Kontoauszügen den Verbleib nachweisen.
  • Der Kontostand des Spendenkontos kann jeden Monat oder auf Anfrage eines Mitglieds auf der Clansitzung bekannt gegeben werden, um die Mitglieder über die Deckung der Kosten zu informieren.

§ 6.5 Überschussregelung

  • Haben wir die Situation eines Spenden Überschusses (höheres Spendenaufkommen als der geplante monatliche Verbrauch), ist dieser Überschuss als Kostendeckung für nachfolgende Monate zu verwenden.
  • Eine Auszahlung des Überschusses an Mitglieder/Spender (inklusive Clanführung) ist untersagt.
  • Ausnahme: Rückerstattung von Ausgaben für das Clantreffen in Absprache mit den Clanschatzmeistern und der Clanführung.(Nachweise in Form von Kassenzettel und Quittungen müssen erbracht werden.)

§ 6.6 Preisgelder

  • Der Multigaming Clan Germanz arbeitet mit anderen Community´s zusammen. Durch die Teilnahme an Events anderer Community´s kann es vorkommen, dass Preisgelder errungen werden.
  • Der Multigaming Clan Germanz erhebt keinen Anspruch auf Preisgelder welches ein Mitglied für sich gewinnt. Auch dann nicht, wenn der Multigaming Clan Germanz als Team oder als Teilnehmer durch das Mitglied teilnimmt.

§ 6.7 Spendenquittungen

  • Vom Multigaming-Clan Germanz können keine Spendenquittungen ausgestellt werden
  • Da es sich bei den Spenden an den Multigaming-Clan Germanz um Spenden im privaten Bereich handelt, kann rechtlich keine Spendenquittung ausgestellt werden.
  • Das bedeutet, dass diese Spenden nicht bei der Steuererklärung beim Finanzamt abgesetzt werden können.

§ 6.8 Gerichtsbarkeit

Gerichtsstand
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock

Der Clanchef bzw. die Clanchefin

Kriterien
  • Solange der Clanchef bzw. die Clanchefin nicht durch ein Misstrauensvotum abgewählt wird, bleibt dieser im Amt.
  • Solange der Clanchef bzw. die Clanchefin nicht vom Amt zurücktreten, bleibt dieser im Amt.
  • Im Todesfall / Amtsenthebung / Rücktritt des Clanchefs oder der Clanchefin übernimmt vorübergehend der stellvertretende Clanchef bzw. die stellv. Clanchefin das Amt des Clanchefs / der Clanchefin, bis ein neuer Clanchef oder Clanchefin innerhalb von einem Monat von den Clanmitglieder gewählt wurde.
  • Der Clanchef oder Clanchefin wird von der Clanführung (Game-Leadern) vorgeschlagen.
  • Folgende Personen können sich zur Wahl aufstellen lassen: Game-Leader und Offiziere, welche mindestens drei Jahre im Clan sind, sowie der stellv. Clanchef/in.
  • Anschließend wird der Clanchef oder Clanchefin von den Clan Mitgliedern gewählt.
  • Darf kein anderes Amt im Clan bekleiden.
Aufgaben:
  • Aufgaben im Clan verteilen
  • Überwachung und Einhaltung des Clan-Statuts
  • Erstellen und Erfassung von Statistiken (Verwaltungsaufgaben)
  • Einberufung der Clansitzung
  • Einberufung der Clanführungssitzung
  • Bereitstellung von Informationen für die Germanz-Mitglieder
  • Betreuung des Forums und der Homepage (Newsseite)
  • Bewerbungsgespräche und alle damit verbundenen Aufgaben
  • Kontrolle des Clanschatzmeisters
Die wichtigsten Rechte des Clanchefs bzw. der Clanchefin:
  • besitzt ein Vetorecht.
  • können bei groben Verstößen gegen die Statuten, eine Entscheidung zum Wohl und dem Schutz des Clans treffen.
  • ist in jedem Spiel weisungsbefugt
  • kann erst das Clan-Statut zur endgültigen Abstimmung freigeben, nachdem die Änderungen von der Clanführung abgesegnet wurden.
  • kann die Statuten erst ändern, wenn die Clan Mitglieder das neue Clan-Statut durch eine Abstimmung abgesegnet haben.
  • kann ohne Abstimmung der Clanführung inaktive Game-Leader absetzen, wenn diese mindestens ein Monat nicht aktiv im Clan mitgearbeitet haben und sich auch nicht beim Clanchef oder der Clanchefin abgemeldet haben.
  • kann ohne Abstimmung der Clanführung ein Mitglied unabhängig von seinem Rang bei groben Verstößen gegen die Clan-Statuten absetzen und ihn aus dem Multigaming-Clan Germanz verweisen.
Sonderrechte für den Clanchef sowie Clanchefin
Das Vetorecht
  • Der Clanchef / die Clanchefin können mittels des Vetorechts ein Thema in der Clanführungssitzung unverzüglich und ohne Abstimmung auf die nächste Clanführungssitzung verschieben. Dieses Vetorecht kann nur einmal pro Thema eingesetzt werden.
  • Sollte es bei einer Abstimmung zu keiner mehrheitlichen Entscheidung kommen. So muss der Clanchef / die Clanchefin bei einem Unentschieden in dieser Abstimmung von seinem Vetorecht Gebrauch machen und das Thema auf die nächste Clanführungssitzung verschieben!
  • Sollte es nach der Vertagung und erneuter Abstimmung zu keiner mehrheitlichen Entscheidung kommen, so kann der Clanchef / die Clanchefin bei einem Unentschieden in einer Abstimmung, durch das Vetorecht eine endgültige Entscheidung herbeiführen.
  • Diese Entscheidung darf aber keinesfalls die Rechtmäßigkeit oder das Statut allgemein untergraben.
Der Hardwipe
  • Ein Hardwipe ist ein durch den Clanchef angeordneter Hard Reset von einem Spielbereich, um inaktive Mitglieder aus dem Clan zu entfernen.
Notfallklausel zum Schutz des Clans
  • Sollte es nicht mehr möglich sein, eine Clanführung zu bilden, so kann der Clanchef die gesamten Entscheidungen treffen.
  • Diese Notfallklausel sollte jedoch kein Dauerzustand sein und im Idealfall nur dazu dienen, um einen neuen Spielbereich mit in den Clan zu etablieren oder einen bestehenden Spielbereich neu wieder aufzubauen.

Der stellvertretende Clanchef oder stellvertretende Clanchefin

Kriterien
  • Der stellv. Clanchef oder stellv. Clanchefin wird von dem Clanchef oder Clanchefin vorgeschlagen und ernannt.
  • Der stellv. Clanchef oder stellv. Clanchefin muss vorher das Amt eines Game-Leaders bekleidet haben und einen Spielbereich geleitet haben.
  • Darf kein anderes Amt im Clan bekleiden.
Aufgaben
  • Aufgaben im Clan verteilen
  • Überwachung und Einhaltung des Statuts
  • Erstellen und Erfassung von Statistiken (Verwaltungsaufgaben)
  • Einberufung der Clansitzung
  • Einberufung der Clanführungssitzung
  • Bereitstellung von Informationen für die Germanz-Mitglieder
  • Betreuung des Forums und der Homepage (Newsseite)
  • Bewerbungsgespräche und alle damit verbundenen Aufgaben
  • Kontrolle des Clanschatzmeisters
  • nutzt das Kommunikationsprogramm, welches von der Clanführung festgelegt wurde z. B. Discord
Die wichtigsten Rechte des stellv. Clanchefs bzw. der stellv. Clanchefin
  • kann bei groben Verstößen gegen das Clan-Statut eine Entscheidung zum Wohl und dem Schutz des Clans treffen, sofern die betroffene Person unter dem Rang des stellv. Clanchefs bzw. der stellv. Clanchefin steht.
  • muss ein Misstrauensvotum einleiten, sofern der Clanchef gegen das Clan-Statut verstößt! (Achtung: Regelung zum Misstrauensvotum beachten!)
  • ist in jedem Spiel weisungsbefugt!
  • kann ohne Abstimmung der Clanführung inaktive Game-Leader absetzen, wenn diese mindestens ein Monat nicht aktiv im Clan mitgearbeitet haben. Dies muss vom Clanchef genehmigt und offiziell auf der Clansitzung bekanntgegeben werden.
  • kann ohne Abstimmung der Clanführung einen Game-Leader bei groben Verstößen gegen das Clan-Statut absetzen! In diesem Fall ruht das Amt des Game-Leaders bis der Clanchef informiert wurde und die letzte Entscheidung getroffen hat!
Das Vetorecht des stellv. Clanchefs und der stellv. Clanchefin
  • Der stellv. Clanchef / die stellv. Clanchefin können mittels des Vetorechts ein Thema in der Clanführungssitzung unverzüglich und ohne Abstimmung auf die nächste Clanführungssitzung verschieben.
  • Dieses Vetorecht kann nur einmal pro Thema eingesetzt werden.
  • Dieses Vetorecht kann nur eingesetzt werden, sofern der Clanchef oder die Clanchefin nicht bei der Clanführungssitzung anwesend sind.

Clanschatzmeister und stellv. Clanschatzmeister

Kriterien
  • Regelmäßige Aktivität auf dem Teamspeak
  • Regelmäßige Teilnahme an den Clansitzungen
  • Soziale Kompetenzen
  • Alter: min. 18 Jahre
  • min. Mitgliedszeit beim Zeitpunkt der Ernennung: 24 Monate im Clan
  • eine Person aus der Clanführung sollte ihn zumindest persönlich kennen und für ihn bürgen.
  • nutzt das Kommunikationsprogramm, welches von der Clanführung festgelegt wurde, z. B. Discord
  • Darf kein anderes Amt im Clan bekleiden. (Beispiel: stellv. Clanchef)
Ernennung
  • Man kann sich nicht für dieses Amt bewerben!
  • Der Clanschatzmeister wird vom Clanchef/in und dem stellv. Clanchef/in ernannt, sollte es keine triftigen Ablehnungsgründe seitens der Clanführung geben, muss diese/r den Clanschatzmeister im Amt bestätigen.
  • Der stellv. Clanschatzmeister wird vom Clanchef/in sowie dem stellv. Clanchef/in und dem Clanschatzmeister ernannt, sollte es keine Ablehnungsgründe seitens der Clanführung geben muss diese den stellv. Clanschatzmeister im Amt bestätigen.
Hinweise
  • Sollte dieses Amt sehr gewissenhaft ausführen.
  • Der Clanschatzmeister sowie Stellv. Clanschatzmeister muss seinen richtigen Namen sowie Adresse usw. inklusive Telefon bei der Clanführung hinterlegen.
  • Der Clanschatzmeister sowie Stellv. Clanschatzmeister muss eine Kopie seines Personalausweises an den Clanchef bzw. Clanchefin schicken.
  • Der stellv. Clanschatzmeister darf Zahlungen wie die monatlichen laufenden Kosten (feste Ausgaben im Clan) tätigen.
  • Zahlungen durch den Stellv. Clanschatzmeister für Sonderwünsche (z.B. Getränke oder Essen für das Clantreffen) oder Anschaffungen für den Multigaming-Clan Germanz müssen vom Clanschatzmeister oder dem Clanchef/in abgesegnet werden.
  • Der Clanschatzmeister kann nur durch den Clanchef/in und Stellv. Clanchef/in abgesetzt werden.
  • Der Stellv. Clanschatzmeister kann nur durch den Clanchef/in, Stellv. Clanchef/in und Clanschatzmeister abgesetzt werden.
  • !Rechtlicher Hinweis! Bei Verstößen gegen geltendes deutsches Recht oder Betrugsfällen kann es zu einer Strafanzeige kommen!
  • Muss persönlich mit dem Clanchef zur Bank, damit die Kontovollmacht eingerichtet werden kann.
Aufgaben
  • Verwaltet das Clankonto, welches vom Clanchef eingerichtet wurde.
  • Muss eingehende Spenden erfassen und diese auch der Clanführung melden.
  • Muss Kontoauszüge abheften! Fazit: Muss ordentlich Buch führen und die Gesetze z. B. für Belege einhalten.
  • Muss die Ausgaben und Einnahmen im Clan verwalten.
  • Regelmäßige Teilnahme an der Clanführungssitzung
Die wichtigsten Rechte des Clanschatzmeisters:
  • Verfügt über ein Stimmrecht bei der Clanführungssitzung.
  • Hat eine Vollmacht fürs Clankonto.

Game-Leader

Kriterien

  • Regelmäßige Aktivität auf dem Teamspeak
  • Regelmäßige Teilnahme an den Clansitzungen
  • Beispielhaftes Auftreten im Spiel, als auch allen Spielern gegenüber (äußeres Ansehen pflegen)
  • Soziale Kompetenzen
  • Alter: min. 18 Jahre
  • min. Mitgliedszeit: sechs Monate als Germanz Mitglieder im Clan
  • Der Clanchef/in oder Stellv. Clanchef kann die Mindestmitgliedszeit aussetzen, wenn es sich um ein neuen Spielbereich handelt und somit einen neuen Game-Leader einsetzen.
  • nutzt das Kommunikationsprogramm, welches von der Clanführung festgelegt wurde z. B. Discord
  • wird durch die Clanführung ernannt oder wieder abgesetzt.
Aufgaben
  • Übernahme von Führungsaufgaben im Multigaming Clan Germanz
  • Umsetzung der Disziplin sowie die Einhaltung des Clan-Statuts und Übernahme von Aufgaben im Clan
  • Leitung des Clan-Aufbaus in dem jeweiligen Spielbereich
  • Andere Aufgaben werden gesondert auf der Clanführungssitzung zugewiesen. z. B. Protokollführung
  • Erstellen und Erfassung von Statistiken im Clan
  • Einberufung der Clansitzung
  • Einberufung von Clanführungssitzungen
  • Bereitstellung von Informationen für die Germanz-Mitglieder
  • Betreuung des Forums und der Homepage (Webseite)
  • Bewerbungsgespräche und alle damit verbundenen Aufgaben
Die wichtigsten Rechte der Game-Leader
  • können den jeweiligen Spielbereich, für dem sie zuständig sind, verwalten, sofern sie das Clan-Statut einhalten
  • kann in Notfällen oder bei Groben Verstößen gegen das Clan-Statut Mitglieder verwarnen oder gegebenenfalls vom Clanleben vorübergehend ausschließen. Die letzte Entscheidung trifft hier der Clanchef bzw. die Clanchefin oder der stellv. Clanchef/in.
  • ist in seinem Spielbereich weisungsbefugt!

Offizier/in

Kriterien
  • Regelmäßige Aktivität auf dem Teamspeak
  • Regelmäßige Teilnahme an den Clansitzungen
  • Beispielhaftes Auftreten im Spiel, als auch allen Spielern gegenüber (äußeres Ansehen pflegen)
  • Soziale Kompetenzen
  • Alter: min. 18 Jahre
  • min. Mitgliedszeit beim Zeitpunkt der Bewerbung: 2 Monate im Clan
  • Eine Ausnahme bildet hier ein neuer Spielbereich.
  • wird durch die Clanführung ernannt oder wieder runtergestuft.
  • nutzt das Kommunikationsprogramm, welches von der Clanführung festgelegt wurde, z. B. Discord
  • Eine Ausnahme von der Kommunikationsregeln kann nur durch ein Gespräch mit dem Clanchef und dem stellv. Clanchef gemacht werden welche dann mit der Regelung einverstanden sind.
Aufgaben
  • Übernahme von Führungsaufgaben im jeweiligen Spielbereich
  • Organisation von Events im jeweiligen Spielbereich
  • Bereitstellung von Informationen für die Germanz-Mitglieder
  • Sorgt für Disziplin im jeweiligen Spielbereich
  • kümmert sich in erster Linie um Beschwerden
Die wichtigsten Rechte von Offizieren
  • Kann im Teamspeak für Disziplin sorgen (Server Admin)
  • Offiziere sind nur für ihren Spielbereich weisungsbefugt.
  • kann nur in dem Spielbereich (z. B. in einem Handyspiel), wo er aktiv spielt als Game-leader agieren, wenn es die Spielmechanik nicht anders zulässt und die Clanführung dies abgesegnet hat. Seine Rechte bleiben im Germanz-Clan auf den Offizier begrenzt.

Germanz-Mitglieder (Germanz-Member)

Kriterien
  • Regelmäßige Aktivität auf dem Teamspeak
  • Mitarbeit im Clan
  • Nach Beendigung der Bewerberzeit wird man zum Germanz-Mitglied ernannt.
  • Wird durch ein Mitglied der Clanführung ernannt oder wieder runtergestuft.
Aufgaben
  • Regelmäßige Aktivität auf dem Teamspeak
  • Mitarbeit im Clan
  • hat das Recht sich bei jedem Führungsmitglied oder den Offizieren zu beschweren, wenn ihm was nicht gefällt!

Bewerber/in

Kriterien
  • Regelmäßige Aktivität auf dem Teamspeak
  • Mitarbeit im Clan
  • Die Bewerberzeit dauert mindestens 14 Tage!
  • Wird durch ein Führungsmitglied aus dem jeweiligen Spielbereich oder Clanchef, sowie stellv. Clanchef ernannt
Aufgaben
  • Regelmäßige Aktivität auf dem Teamspeak
  • Mitarbeit im Clan

Ehrenmitglied von Germanz

Kriterien
  • Die Ehrenmitgliedschaft kann nach frühestens 5 Jahren erteilt werden.
  • Besondere Leistungen für den Clan erbracht z. B. Aufgaben im Clan übernommen.
  • Es dürfen keine Verwarnungen vorhanden sein.
  • Die gesamte Clanführung entscheidet über die Ehrenmitgliedschaft.
  • Bei Verstößen gegen das Clan-Statut oder Undank kann die Ehrenmitgliedschaft wieder aberkannt werden!

Clanfreund/in

Kriterien
  • Clanfreunde sind Gäste des Multigaming-Clan Germanz oder Mitspieler, welche in einem Spielbereich mitspielen, aber dem Clan nicht beitreten möchten.
  • Clanfreunde haben nur in dem Spielbereich, wo sie spielen, ein Mitspracherecht, sowie Stimmrecht.
  • Allerdings ist dieses eingeschränkt, z. B. haben Clanfreunde kein Mitspracherecht /Stimmrecht im Bezug auf die Clanstruktur des Multigaming-Clan Germanz (gesamter Clanbereich).
  • Das bedeutet Clanfreunde haben keinen Einfluss auf Beförderungen oder Ernennungen von Offizieren durch den Game-Leader.
  • Ebenso können Clanfreunde nicht an der Wahl wie z. B. dem Misstrauensvotum oder die Neuwahl des neuen Clanchefs oder Clanchefin teilnehmen.
  • !Achtung! Auch Clanfreunde sind an die Grundregeln des Multigaming-Clan Germanz gebunden, daher empfehlen wir allen Clanfreunden sich diesen Abschnitt besonders gut durchzulesen.

Berechtigte Teilnehmer an der Clanführungssitzung

  • Clanchef/in
  • Stellv. Clanchef/in
  • Clanschatzmeister/in
  • stellv. Clanschatzmeister/in
  • Game-Leader aus allen Spielbereichen
  • Eingeladene Mitglieder oder Bewerber/in (haben kein Stimmrecht)
  • Amtsunabhängig erhält jedes Mitglied der Clanführung nur eine Stimme!
  • Ausnahme bildet hier der Clanchef mit seinem Veto-Recht.
Misstrauensvotum gegen den Clanchef oder die Clanchefin und mögliche
Neuwahlen zum Clanchef/in
Ablauf / Neuwahlen
  • Das Misstrauensvotum muss im Discord im Channel #”anträge-von-unseren-Mitgliedern-alle-spielbereiche” gestellt werden.
  • Die Missstände müssen aufgelistet und ausführlich erklärt werden.
  • Das Misstrauensvotum muss von fünf weiteren Germanz-Mitgliedern im Discord im Channel “Anträge-von-unseren-Mitgliedern-alle-spiel Bereiche” bestätigt werden.
  • Ein Gremium, welches sich aus den Game-Leader aller Spielbereiche zusammensetzt, prüft, ob ein Misstrauensantrag den Richtlinien entspricht.
  • Der stellv. Clanchef/in muss sich neutral verhalten, da diese/r direkt vom Clanchef/in ernannt wird!
  • Das Gremium hat für die Prüfung 7 Tage Zeit.
  • Bestätigt das Gremium das Misstrauensvotum gegen den Clanchef bzw. der Clanchefin, wird ihm/ihr eine Frist von 7 Tagen gegeben, um sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  • Nachdem sich der Clanchef bzw. die Clanchefin geäußert haben, wird durch das Gremium eine Abstimmung im Discord geschaltet. Alle stimmberechtigten Germanz-Mitglieder werden somit gebeten, an der Abstimmung teilzunehmen, um Ihre Stimme abzugeben.
  • Die Dauer der Abstimmung beträgt 14 Tage.
  • Bei einer erfolgreichen Absetzung des Clanchefs bzw. der Clanchefin durch ein Misstrauensvotum, muss die Person zurücktreten, und hat somit seine Rechte sowie Pflichten an den stellv. Clanchef bzw. stellv. Clanchefin zu übergeben.
  • In der 14-tägigen Abstimmungszeit muss die Clanführung entscheiden, ob sie den stellv. Clanchef/in als Nachfolger/in akzeptieren oder ob ein neuer Clanchef/in aus den Reihen der Game-Leader gewählt werden muss.
  • Tritt der Fall ein, dass der neue Clanchef bzw. die neue Clanchefin aus den Reihen der Game-Leader gewählt werden muss, so wird das Amt durch eine Wahl der Germanz-Mitglieder per Abstimmung (Discord) bestätigt.
  • Sollte der Fall eintreten, dass der stellv. Clanchef bzw. die stellv. Clanchefin das Amt des Clanchefs/der Clanchefin antreten, so muss sich auch dieser von den Clan-Mitgliedern durch eine Wahl im Amt bestätigen lassen. (Dies gilt auch im Falle, dass der Clanchef bzw. die Clanchefin unerwartet verstirbt.)
  • Vor der Abstimmung zum Clanchef muss der stellv. Clanchef zusammen mit der Clanführung eine Clansitzung einberufen, wo er sich vorstellt und erklärt wie die Zukunft unter seiner Führung aussehen kann.
  • Die Mitglieder des Multigaming-Clan Germanz haben 14 Tage Zeit den neuen Clanchef bzw. die neue Clanchefin im Amt zu bestätigen, nachdem sich diese/r zur Wahl gestellt hat. (eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht hierfür aus).
  • Für den Fall, dass die einfache Mehrheit nicht erreicht wird oder dass der von der Clanführung vorgeschlagene neue Clanchef oder Clanchefin abgelehnt wird, müssen die Mitglieder ihre Gründe für die Ablehnung offenlegen.
  • Sind diese Gründe Nachvollziehbar muss ein Kompromiss bzw. ein Gegenkandidat gefunden werden.
  • Es muss dann eine Neuwahl durchgeführt werden damit der neue Clanchef oder Clanchefin bestätigt wird.
  • Der Nachfolger bzw. die Nachfolgerin des Clanchefs oder der Clanchefin muss mindestens ein Jahr Vollmitglied des Multigaming-Clans Germanz sein und den Rang eines Game-Leaders haben.
  • Ein Antragsteller eines Misstrauensvotums wird von einer möglichen Kandidatur zum neuen Clanchef oder Clanchefin ausgeschlossen.

§ 17. Datenschutzverordnung (DSGVO)

Datenschutzerklärung

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortlichen Stellen für die Datenverarbeitung auf dieser Website sind:

Clanchef:
Alexander Schröder, Stephan-Jantzen-Ring 33, 19106 Rostock
Stellv. Clanchef:
Steven Prössel, Breite Str.14, 38373 Süpplingen
Kontaktmöglichkeit: germanz-clan@web.de
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Art der erhobenen Daten, ihre Zwecke und sowie die eingesetzten Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. ä.).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Senden sie daher ihre E-Mail an germanz-clan@web.de. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Recht auf Datenübertragbarkeit

Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
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SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

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Server-Log-Dateien

In Server-Log-Dateien erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Besuchte Seite auf unserer Domain
  • Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
  • Browsertyp und Browserversion
  • Verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • IP-Adresse

Es findet keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen statt. Grundlage der Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

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Quelle

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