Spenden
Damit wir auch weiterhin auch soviel bieten können, wie einen eigenen TS, sind wir auf eure Spenden angewiesen.
Wir bieten euch die Möglichkeiten per Banküberweisung (pausiert aktuell) oder auch per Paypal.
Auch ein kleiner Betrag hilft uns schon weiter. 🙂
Vielen herzlichen Dank an jeden der spendet.
Die Clanführung
Auszug aus dem Clan-Statut:
10. Spenden und was mit ihnen passiert
§15 Spenden
§15.1
Im Multigaming Clan Germanz fallen Kosten für den Erhalt des Teamspeak Servers, Forums, Minecraft Servers oder für sonstige Spielbereiche, die in Zukunft kommen könnten, an. Daher steht es den Mitgliedern des Multigaming Clan Germanz frei auf das Spendenkonto, welches durch dem Clanschatzmeister verwaltet wird, Spenden einzuzahlen. Damit jede Spende nachvollzogen werden kann, ist der Clanschatzmeister verpflichtet die Spenden Ordnungsgemäß zu verwalten, Ebenso muss er auf Anfrage über den Verbleib der Spenden Auskunft geben, und mit den Kontoauszügen den Verbleib nachweisen. Der Kassenstand des Spendenkontos wird jeden Monat oder auf Anfrage eines Mitglieds auf der Clansitzung bekannt gegeben, um die Mitglieder über die Deckung der Kosten zu Informieren.
§15.2
Damit ein Mitglied des Multigaming Clan Germanz eine Spende entrichten kann, brauch er zwei Dinge, das eine ist die Kontonummer mit Bankleitzahl und natürlich dann der Verwendungszweck. Aus Datenschutzgründen wird die Kontonummer, sowie die verschiedene Betreffs Intern hinterlegt, klickt dazu bitte auf Spendenkonto.
§15.3
Sollte ein Mitglied keinen Verwendungszweck angeben, so wird die Spende für sämtliche Kosten im Clan genutzt.
§16 Überschussregelung
In der Situation eines Spendenüberschusses (höheres Spenden Aufkommen als der geplante monatliche Verbrauch), ist dieser Überschuss als Kostenabdeckung für nachfolgende Monate zu verwenden. Eine Auszahlung des Überschusses an Mitglieder / Spender (inklusive Clanführung) ist untersagt.
§17 Spendenquittung
Da es bei den Spenden an den Multigaming Clan Germanz, um Spenden geht die im privaten Bereich getätigt werden. kann rechtlich keine Spendenquittung ausgestellt werden. Das Bedeutet das diese Spenden nicht bei der Steuererklärung beim Finanzamt abgesetzt werden können.
§18 Rückerstattung von Spenden
Bevor ihr Spendet solltet ihr euch sicher sein, dass ihr auch diese Spende entrichten möchtet. Denn es ist eine freiwillige Gabe, Die Clanführung muss sich auf die Ernsthaftigkeit der Spende verlassen dürfen.
Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, da sonst die gesamte Einrichtung “Spenden” eine Farce wäre, weil die Geber immer auf die Idee kommen könnten, irgendwann die Gelder zurückzuverlangen.
§19 Gerichtsbarkeit
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock