Hier findet ihr mehr Informationen zu unserer Communitygeschichte.
Der Name Germanz ist entstanden, um zu zeigen, dass wir deutschsprachig sind. Ursprünglich habe ich ihn von dem Wort Germanen abgeleitet, doch gefiel mir der Name nicht so ganz. Also wie zeigt man nach außen, dass man zwar deutschsprachig ist, aber jeder bei uns willkommen ist? Es ist ganz einfach: Deutsch heißt auf Englisch German, aber ganz ehrlich, German klingt doch bescheuert, oder? Also habe ich irgendwann ein “Z” an den Namen gehangen. So ist der Name Germanz im August 2001 geboren.
Durch die Jahre hat sich einiges auch bei uns verändert, wir haben die Germanz Gaming Community zu einem nicht eingetragenen Verein umgewandelt. Wir unterliegen daher dem (§54 BGB Vereine ohne Rechtspersönlichkeit Aktueller Stand vom 01.01.2024)
Der Vereinssitz der “Germanz-Gaming-Community” befindet sich an folgender Adresse: Stephan-Jantzen-Ring 33, 18106 Rostock.
Germanz ist eine Gaming-Community. Sie steht für Spaß und Freude ohne Erfolgsdruck und ist ideal für Familienmenschen. Gegenseitiger Respekt ist für uns oberstes Gebot und das harmonische Miteinander steht für uns im Vordergrund. Wir heißen jeden herzlich willkommen in unserer kleinen Familie. Wir möchten den Spielern einen spieleübergreifenden Platz zur Kommunikation bieten.
Für uns ist nicht nur der Kontakt im Spiel wichtig, sondern auch das jährliche Community-Treffen und der Community-Geburtstag, an dem wir uns versammeln und ausgelassen feiern.
Die Germanz-Gaming-Community ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keinerlei wirtschaftliche Interessen.
Weitere Infos zu uns unter germanz.eu
- Die Germanz-Gaming-Community ist eine deutschsprachige Gemeinschaft.
- Jeder ist bei uns willkommen, solange er sich freundlich und respektvoll in der Community integriert und wir uns miteinander verständigen können.
- Das Mindestalter für die gesamte Community und alle Spielbereiche ist 16 Jahre.
- Jugendliche unter 16 Jahren müssen aus Jugendschutzgründen einen Antrag von ihren Eltern ausfüllen und unterschreiben lassen.
- Den Antrag könnt ihr | >>> Hier Downloaden <<< | und an die folgende E-Mail-Adresse Germanz-clan@web.de zusenden.
- Achtung! Je nach Spielbereich können sich die Beitrittsvoraussetzungen ändern, wie z. B. das Beitrittsalter.
- Ein Beitritt ist nicht möglich, wenn das Beitrittsalter in einem Spielbereich gegen den Jugendschutz verstößt.
- Ihr seid mit unseren Community-Regeln einverstanden.
- Ob ihr Anfänger seid oder nicht, ist egal. Wir haben alle mal klein angefangen. “^,.,^”
Ihr seid mit den Beitrittsvoraussetzungen einverstanden? Wie geht es dann weiter?
Wir weisen darauf hin, dass wir ein kurzes Beitrittsgespräch durchführen. Dafür wird ein Kommunikationsmittel benötigt. z. B. Discord oder Teamspeak. Solltet ihr noch kein Kommunikationsmittel besitzen, ist dies kein Problem. Klickt einfach hier auf Kontaktgruppen. Ihr werdet zu den offiziellen Kommunikationsmitteln weitergeleitet, welche wir benutzen.
Nach dem kurzen Gespräch mit zwei Offizieren oder einem Game-Leader entscheidet ihr euch, ob ihr der Community beitreten und uns somit unterstützen möchtet. Mit dem Beitritt in die Germanz-Gaming-Community beginnt eine mindestens 30-tägige Kennenlernphase. In dieser Zeit erhaltet ihr den Rang Bewerber. Sind die 30 Tage vorüber und es fühlen sich alle wohl und ihr möchtet bei uns bleiben, so erhaltet ihr den Status des Germanz Members.
Es ist kein spezieller Spielbereich (Hauptspiel) notwendig, ihr seid immer im Gemeinschaftsbereich willkommen. Sollte es dennoch Fragen geben, so stehen euch jeder Offizier, Game-Leader sowie die Communityführung gern zur Verfügung.
Hinweise für Clanfreunde und alle Mitglieder
Diese Grundregeln gelten für Communitymitglieder sowie auch für Communityfreunde. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer lebenslangen Sperre vom Communityleben rechnen.
Diese Regeln gelten in allen Spielbereichen sowie in den sozialen Medien (Teamspeak, Discord, Facebook, Steam etc.).
4.1 Regeln
Unsere Regeln
Die Würde des Mitgliedes / Menschen ist unantastbar, es ist mit Respekt und Anstand zu behandeln. Jegliche Art der Beleidigung oder Belästigung eines anderen ist zu unterlassen!
Informationspflicht
- Jedes Mitglied ist selbstständig verantwortlich, sich über aktuelle Aktivitäten in der Germanz-Gaming-Community zu informieren.
- Die Communityführung ist diesbezüglich verpflichtet, die Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehört:
- Jedes Mitglied der Germanz-Gaming-Community hat an der allgemeinen Communitysitzung teilzunehmen.
- Diese findet einmal im Quartal statt. Die Anzahl kann auf der Communityführungssitzung durch die Communityführung abgeändert werden.
- Die Teilnehmer der jeweiligen Sitzung werden namentlich festgehalten.
- Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein, an der Communitysitzung teilzunehmen, bittenwir um eine Abmeldung bei der Communityführung.
- Mitglieder, welche generell nicht an den Communitysitzungen teilnehmen, werden auf diese Pflicht hingewiesen oder können auch verwarnt werden.
- Bei zu vielen Verwarnungen kann es zum Community-Ausschluss kommen.
- Communityfreunde sind ohne Einladung der Communityführung von der Teilnahme an der Communitysitzung ausgeschlossen.
- Hinweis: Sinn der Communitysitzung: Jedes Mitglied hat eine Meinung und diese soll auch nicht verstummen. Daher ist es wichtig, dass jede Meinung frei gesagt werden kann. Um dieser Meinung Gehör zu verschaffen, haben Mitglieder die Möglichkeit, sich auf der Communitysitzung zu äußern. Es ist der direkte Draht zur Communityführung ohne Umwege. Ebenso ist es die einzige organisatorische Communitysitzung, wo wichtige organisatorische Änderungen, welche alle Spielbereiche betreffen, seitens der Communityführung bekannt gegeben werden können.
- Hinweis 2: Einmal im Monat kann es zu einer internen Spielsitzung durch die Game-Leader kommen.
Bei Datenverstößen
- Wer Daten oder interne Informationen ohne vorherige Rücksprache mit der Communityführung weitergibt oder sich in ähnlicher Art und Weise negativ verhält, verliert das Vertrauen in der Community. Als Folge wird diese Person dann für immer aus der Germanz-Gaming-Community ausgeschlossen.
4.2 Teilnahme an der Clanführungssitzung
- Für die Communityführung gilt eine Anwesenheitspflicht bei der Communityführungssitzung, welche vom Communitychef bzw. der Communitychefin oder dem stellv. Communitychef bzw. der stellv. Communitychefin einberufen wird.
- Der Tag und die Uhrzeit werden dann gesondert über die verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Discord oder Teamspeak) bekannt gegeben.
Ab wann werde ich durch die Communityführung uninvited (als Mitglied aus der Community entfernt)?
- fehlender Spielbereich oder fehlende Communityaktivität, welche länger als 30 Tage ohne Abmeldung bei der Clanführung besteht.
- wenn die Communityführung fehlendes Interesse an der Community feststellt.
z. B. monatelanges Ghosten, obwohl ein Mitglied aktiv ein anderes Game spielt, sich aber nicht am Communityleben beteiligt - wenn sich an getroffene Absprachen mit der Communityführung nicht gehalten wurde
- wenn man ohne Rücksprache mit der Communityführung den Discord einfach verlässt.
(Grund: Wir werten dies als freiwilligen und gewünschten Austritt aus der Germanz-Gaming-Community.) - Auf Wunsch des Mitglieds
- extreme oder grobe Verstöße gegen die Communitysatzung
Hinweise, wie mit euren Daten bei Inaktivität umgegangen wird.
WICHTIG!
Da es sich bei dem Nicknamen um ein Pseudonym handelt, werden Beiträge in sozialen Medien nicht gelöscht, sofern keine personengebundenen Daten gemäß der DSGVO vorhanden sind. Alle eventuellen Situationen kann man hier nicht aufführen, daher wird gebeten, sich bei Fragen und Besonderheiten an die Communityführung zu wenden. Hierzu sendet uns bitte euer DSGVO-Anliegen an folgende E-Mail: Germanz-clan@web.de
6.1 Spenden
Wofür werden die Spenden verwendet?
- Kosten für Kommunikationsmittel wie z. B. Teamspeak oder Discord
- Kosten für gewünschte Spieleserver wie z.b. Empyrion oder Valheim
- Kosten vom Communitytreffen z.b. Essen und Trinken (es können dennoch extra Kosten anfallen)
- sonstige unvorhergesehende Kosten welche anfallen können z.b. Besondere Umstände (Todeskranz, Ehrungen)
Wie kann ich der Germanz-Gaming-Community eine Spende zukommen lassen?
- Spenden an die Germanz Gaming Community sind freiwillig.
- Sie können uns eine Spende auf unserem Paypal-Konto hinterlassen oder
- Sie können eine Überweisung oder einen Dauerauftrag auf unserem Spendenkonto hinterlassen. Aus Datenschutzgründen wird die Kontonummer für das Spendenkonto intern hinterlegt. Bitte wenden Sie sich an die Communityführung.
- Bitte bei Jeder Überweisung den Verwendungszweck “Spende Germanz” und euren Mitgliedsnamen angeben. (!Das ist wichtig sonst können wir die Spende nicht korrekt verbuchen!)
Wie werden die Spenden verwaltet?
- Damit jede Spende nachvollzogen werden kann, sind die Communityschatzmeister verpflichtet, die Spenden ordnungsgemäß zu verwalten.
- Ebenso müssen die Communityschatzmeister auf Anfrage über den Verbleib der Spenden Auskunft geben und mit den Kontoauszügen den Verbleib nachweisen.
- Der Kontostand des Spendenkontos kann jedes Quartal oder auf Anfrage eines Mitglieds auf der Communitysitzung bekannt gegeben werden, um die Mitglieder über die Deckung der Kosten zu informieren.
6.2 Überschussregelung
- Haben wir die Situation eines Spendenüberschusses (höheres Spendenaufkommen als der geplante monatliche Verbrauch), ist dieser Überschuss als Kostendeckung für nachfolgende Monate zu verwenden.
- Eine Auszahlung des Überschusses an Mitglieder/Spender (inklusive Communityführung) ist untersagt.
- Ausnahme: Rückerstattung von Ausgaben für das Communitytreffen in Absprache mit den Communityschatzmeistern und der Communityführung (Nachweise in Form von Kassenzetteln/ Quittungen/ Rechnungen müssen erbracht werden.)
- Die Germanz-Gaming-Community arbeitet mit anderen Communitys zusammen. Durch Events der anderen Communitys kann es vorkommen, dass bei Events Preisgelder anfallen.
- Die Germanz-Gaming-Community erhebt keinen Anspruch auf die Preisgelder, welche ein Mitglied für sich gewinnt. Dies gilt auch dann, wenn die Germanz-Gaming-Community als Team oder als Teilnehmer durch das Mitglied teilnimmt
6.3 Spendenquittung
Da es bei den Spenden an die Germanz-Gaming-Community um Spenden geht, welche im privaten Bereich getätigt werden, kann rechtlich keine Spendenquittung ausgestellt werden. Das bedeutet, dass diese Spenden nicht bei der Steuererklärung beim Finanzamt abgesetzt werden können.
6.4 Rückerstattung von Spenden
- Bevor ihr spendet, solltet ihr euch sicher sein, dass ihr auch diese Spende entrichten möchtet, denn es ist eine freiwillige Gabe.
- Die Communityführung muss sich auf die Ernsthaftigkeit der Spende verlassen dürfen.
- Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, da sonst die gesamte Einrichtung „Spenden“ eine Farce wäre, weil die Geber immer auf die Idee kommen könnten, irgendwann die Gelder zurückzuverlangen.
- Zweckgebundene Spenden werden zurücküberwiesen, da diese für die Kostenabdeckung der Germanz Gaming Community ungeeignet sind.
6.5 Gerichtsbarkeit
Gerichtsstand
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
Die Communityführung (Vorstand)
- Communitychef/in
- Stellv. Communitychef/in
- Communityschatzmeister/in
- Stellv. Communityschatzmeister/in
Weitere Mitglieder
- Game-Leader/in (verschiedene Spielbereiche)
- Offizier/in
- Germanz-Mitglieder (Germanz-Member)
- Bewerber/in
- Ehrenmitglied von Germanz
Berechtigte Teilnehmer an der Communityführungssitzung:
- Communitychef/in
- Stellv. Communitychef/in
- Communityschatzmeister/in
- stellv. Communityschatzmeister/in
- Game-Leader aus allen Spielbereichen
- Eingeladene Mitglieder oder Bewerber/in (haben kein Stimmrecht)
- Amtsunabhängig erhält jedes Mitglied der Communityführung nur eine Stimme!
- Ausnahme bildet hier der Communitychef mit seinem Veto-Recht.
Der Communitychef bzw. die Communitychefin
Kriterien
- Solange der Communitychef bzw. die Communitychefin nicht durch ein Misstrauensvotum abgewählt wird, bleibt dieser im Amt.
- Solange der Communitychef bzw. die Communitychefin nicht vom Amt zurücktreten, bleibt diese/r im Amt.
- Darf kein anderes Amt in der Community bekleiden. z. B. Communityschatzmeister oder stellv. Communitychef zusätzlich.
Aufgaben:
- Aufgaben in der Community verteilen
- Überwachung und Einhaltung der Community-Satzung
- Erstellen und Erfassung von Statistiken (Verwaltungsaufgaben)
- Einberufung der Communitysitzung
- Einberufung der Vorstandssitzung
- Bereitstellung von Informationen für die Germanz-Mitglieder
- Betreuung Kommunikationsmittel sowie, falls vorhanden, digitale Medien wie Websites oder Streaming-Kanäle
- Bewerbungsgespräche und alle damit verbundenen Aufgaben
- Kontrolle der Communityschatzmeister
- Darf Spielbereiche führen und anleiten, wenn er es wünscht
Die wichtigsten Rechte des Communitychefs bzw. der Communitychefin:
- besitzt ein Vetorecht.
- können bei groben Verstößen gegen die Satzung eine Entscheidung zum Wohl und dem Schutz der Community treffen.
- ist in jedem Spielbereich weisungsbefugt
- kann erst die Community-Satzung zur endgültigen Abstimmung freigeben, nachdem die Änderungen von der Communityführung abgesegnet wurden.
- kann die Community-Satzung erst ändern, wenn die Community-Mitglieder die neue Community-Satzung durch eine Abstimmung abgesegnet haben.
- kann ohne Abstimmung der Communityführung inaktive Game-Leader absetzen, wenn diese mindestens ein Monat nicht aktiv in der Community mitgearbeitet haben und sich auch nicht beim Communitychef oder der Communitychefin abgemeldet haben.
- kann ohne Abstimmung der Communityführung ein Mitglied unabhängig von seinem Rang bei groben Verstößen gegen die Community-Satzung absetzen und ihn aus der Germanz-Gaming-Community verweisen.
Sonderrechte für den Communitychef sowie die Communitychefin
Das Vetorecht
- Der Communitychef / die Communitychefin können mittels des Vetorechts ein Thema in der Vorstandssitzung unverzüglich und ohne Abstimmung auf die nächste Vorstandssitzung verschieben.
Dieses Vetorecht kann nur einmal pro Thema eingesetzt werden. - Sollte es bei einer Abstimmung zu keiner mehrheitlichen Entscheidung kommen, muss der Communitychef/ die Communitychefin bei einem Unentschieden in dieser Abstimmung von seinem Vetorecht Gebrauch machen und das Thema auf die nächste Vorstandssitzung verschieben!
- Sollte es nach der Vertagung und erneuter Abstimmung zu keiner mehrheitlichen Entscheidung kommen, kann der Communitychef/ die Communitychefin bei einem Unentschieden in einer Abstimmung durch das Vetorecht eine endgültige Entscheidung herbeiführen.
- Diese Entscheidung darf aber keinesfalls die Rechtmäßigkeit oder die Community-Satzung allgemein untergraben.
Der Hardwipe
- Ein Hardwipe ist ein durch den Communitychef angeordneter Hard-Reset von einem Spielbereich, um inaktive Mitglieder aus der Community zu entfernen.
Notfallklausel zum Schutz der Community
- Sollte es nicht mehr möglich sein, eine Communityführung zu bilden, so kann der Communitychef die gesamten Entscheidungen treffen.
- Diese Notfallklausel sollte jedoch kein Dauerzustand sein und im Idealfall nur dazu dienen, einen neuen Spielbereich mit in der Community zu etablieren oder einen bestehenden Spielbereich neu wieder aufzubauen.
Der stellvertretende Communitychef oder stellvertretende Communitychefin
Kriterien
- Der stellv. Communitychef oder die stellv. Communitychefin wird von dem Communitychef oder der Communitychefin vorgeschlagen und ernannt.
- Der stellv. Communitychef oder die stellv. Communitychefin muss vorher das Amt eines Game-Leaders bekleidet haben und einen Spielbereich geleitet haben.
- Darf kein zusätzliches Amt in der Community bekleiden.
Aufgaben
- Verwaltungstechnische Aufgaben
- Überwachung und Einhaltung der Community-Satzung
- Bewerbungsgespräche und alle damit verbundenen Aufgaben
- Kontrolle des Communityschatzmeisters
- nutzt das Kommunikationsprogramm, welches vom Vorstand festgelegt wurde, z. B. Discord
- Darf Spielbereiche führen und anleiten, wenn er es wünscht.
Die wichtigsten Rechte des stellv. Communitychefs bzw. der stellv. Communitychefin
- kann bei groben Verstößen gegen die Community-Satzung eine Entscheidung zum Wohl und dem Schutz der Community treffen. z. B. uninvites aus der Community
- muss ein Misstrauensvotum einleiten, sofern der Communitychef gegen die Community-Satzung verstößt! (Achtung: Regelung zum Misstrauensvotum beachten!)
- ist in jedem Spiel weisungsbefugt!
- kann ohne Abstimmung des Vorstandes inaktive Game-Leader absetzen, wenn diese mindestens einen Monat nicht aktiv in der Community mitgearbeitet haben. Anschließend wird es offiziell auf der Clansitzung bekanntgegeben.
- kann ohne Abstimmung des Vorstandes einen Game-Leader bei groben Verstößen gegen die Community-Satzung absetzen.
Das Vetorecht des stellv. Communitychefs und der stellv. Communitychefin
- Der stellv. Communitychef / die stellv. Communitychefin können mittels des Vetorechts ein Thema beim Vorstand unverzüglich und ohne Abstimmung auf die nächste Vorstandssitzung verschieben.
- Dieses Vetorecht kann nur einmal pro Thema eingesetzt werden.
- Dieses Vetorecht kann nur eingesetzt werden, sofern der Communitychef oder die Communitychefin nicht bei der Vorstandssitzung anwesend sind.
Communitychatzmeister und stellv. Communityschatzmeister
Kriterien
- Regelmäßige Teilnahme an den Clansitzungen sowie Vorstandssitzungen
- Soziale Kompetenzen
- Alter: min. 18 Jahre
- min. Mitgliedszeit beim Zeitpunkt der Ernennung: 24 Monate im Clan
- Eine Person aus dem Vorstand sollte ihn zumindest persönlich kennen und für ihn bürgen.
- nutzt das Kommunikationsprogramm, welches vom Vorstand festgelegt wurde, z. B. Discord
- Darf kein anderes Amt im Clan bekleiden. (Beispiel: stellv. Clanchef)
- vertrauenswürdig und zuverlässig
- sollte Zeit haben, das Amt nachhaltig ausüben zu können
- gut in Mathe und im Umgang mit Zahlen
- Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit in puncto Termine und Fristen (Zahlungen)
Ernennung
- Man kann sich nicht für dieses Amt bewerben!
- Der Communityschatzmeister wird vom Communitychef/in und dem stellv. Communitychef/in ernannt
- Der stellv. Communityschatzmeister/in wird vom Communitychef/in ernannt (wenn alle Voraussetzungen passen), aber vom stellv. Communitychef/in oder dem Communityschatzmeister/in vorgeschlagen.
Hinweise
- Sollte dieses Amt sehr gewissenhaft ausführen.
- Der Communityschatzmeister/in sowie stellv. Communityschatzmeister/in muss seinen richtigen Namen sowie Adresse usw. inklusive Telefon beim Vorstand hinterlegen.
- Der Communityschatzmeister/in sowie Stellv. Communityschatzmeister/in muss eine Kopie seines Personalausweises an den Vorstand schicken.
- Der stellv. Communityschatzmeister/in darf Zahlungen wie z.b. die monatlichen laufenden Kosten (feste Ausgaben in der Community) tätigen.
- Zahlungen durch den Stellv. Communityschatzmeister/in für Sonderwünsche (z.B. Getränke oder Essen für das Communitytreffen) oder Anschaffungen für die Germanz Gaming Community müssen vom Communityschatzmeister abgesegnet werden.
- Der Communityschatzmeister/in kann bei groben Verstößen gegen das Community-Statut oder gegen die deutsche Gesetzgebung durch den Communitychef/in und Stellv. Communitychef/in abgesetzt werden.
- Der stellv. Communityschatzmeister/in kann bei groben Verstößen gegen das Community-Statut oder gegen die deutsche Gesetzgebung durch den Communitychef/in und stellv. Communitychef/in abgesetzt werden.
- ! Rechtlicher Hinweis !
Bei Verstößen gegen geltendes deutsches Recht oder Betrugsfällen kann es zu einer Strafanzeige kommen! - Muss persönlich mit dem Communitychef zur Bank, damit die Kontovollmachten eingerichtet werden können.
Aufgaben
- Verwaltet das Communitykonto, welches vom Communitychef eingerichtet wurde.
- muss eingehende Spenden erfassen und der Communityführung melden.
- Die ordnungsgemäße Führung der Kassenbücher
- Die Erstellung des Haushaltsplans (Jahresbudget)
- Die Überwachung der Ein- und Ausgaben des Vereins (ordentliche Buchführung)
- Die Erstellung von Finanzberichten und Jahresabschlüssen
- Die Prüfung und Abrechnung von Belegen und Rechnungen
- Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Satzungsbestimmungen
- Die Berichterstattung über die finanzielle Lage des Vereins gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung
- Die Verwahrung von Bargeld und Wertgegenständen des Vereins (sofern vorhanden)
- Die Aufklärung und Verhinderung von möglichen finanziellen Unregelmäßigkeiten
- Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand und dem Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater des Vereins
- Regelmäßige Teilnahme an der Clanführungssitzung
Die wichtigsten Rechte der Communityschatzmeister/in:
- Verfügt über ein Stimmrecht bei der Vorstandssitzung, wenn es finanzielle Themen sind.
- Hat eine Vollmacht fürs Clankonto.
Pflichten beim Rücktritt oder Wechsel des Communityschatzmeisters/in:
- Tritt der Communityschatzmeister/die Communityschatzmeisterin zurück, wird der Stellvertreter neue Communityschatzmeister/in.
- Tritt der stellv. Communityschatzmeister/in zurück, so wird ein passender Nachfolger durch den Vorstand gesucht.
- Bei einem Rücktritt ist eine Kassenprüfung durchzuführen, unabhängig davon, ob der Communityschatzmeister/in oder der stellv. Communityschatzmeister/in zurücktritt.
- Im Falle, dass es keinen stellv. Communityschatzmeister/in mehr gibt und der Communityschatzmeister/in ebenfalls zurücktreten möchte, ist dem Rücktritt stattzugeben.
- Allerdings ist der Communityschatzmeister/in gesetzlich verpflichtet, solange das Amt auszuüben, bis ein geeigneter Nachfolger gefunden wurde.
Grund: Es sollte verhindert werden, dass die Gefahr besteht, die German-Gaming-Community könnte durch den Rücktritt handlungsunfähig werden und z. B. zahlungsunfähig werden. - In diesem Fall vereinbaren der Vorstand und der zurücktretende Communityschatzmeister/in eine angemessene Übergangszeit (min. ein Jahr).
- Der zurücktretende Communityschatzmeister/in, bzw. sein/e Stellvertreter/in scheidet erst nach einer Kassenprüfung und einer ordentlichen Übergabe (Herrausgabe aller Unterlagen, Zugangsdaten etc.) aus seinem Amt aus.
- Sollte dies nicht geschehen, kann der Communityschatzmeister/in sich ggf. schadensersatzpflichtig machen, wenn dadurch der Germanz-Gaming-Community ein Schaden entsteht.
Game-Leader
Kriterien
- Regelmäßige Kommunikation und Teilnahme in der Community (Anwesenheit im Community-Kommikationsmittel, z. B. Discord)
- Regelmäßige Teilnahme an den Communitysitzungen
- Beispielhaftes Auftreten im Spiel, als auch allen Mitgliedern gegenüber (äußeres Ansehen pflegen)
- Soziale Kompetenzen
- Alter: min. 18 Jahre
- min. Mitgliedszeit: min. 6 Monate
- Der Communitychef/in oder der stellv. Communitychef/in kann die Mindestmitgliedszeit aussetzen, wenn es sich um einen neuen Spielbereich handelt, und somit einen neuen Game-Leader einsetzen
- wird durch die Clanführung ernannt oder wieder abgesetzt
Aufgaben
- Übernahme von Führungsaufgaben in der Germanz-Gaming-Community
- Umsetzung der Disziplin sowie die Einhaltung der Community-Satzung
- Leitung des Community-Aufbaus in dem jeweiligen Spielbereich
- Andere Aufgaben werden gesondert auf der Vorstandssitzung zugewiesen. z. B. Protokollführung
- Erstellen und Erfassung von Statistiken in der Community
- Einberufung der Communitysitzung
- Bereitstellung von Informationen für die Germanz-Mitglieder
- Betreuung der Homepage (Webseite), sofern vorhanden bzw. es für den Spielbereich notwendig sein sollte.
- Bewerbungsgespräche und alle damit verbundenen Aufgaben
Die wichtigsten Rechte der Game-Leader
- können den jeweiligen Spielbereich, für den sie zuständig sind, verwalten, sofern sie die Community-Satzung einhalten
- kann in Notfällen oder bei groben Verstößen gegen die Community-Satzung Mitglieder verwarnen oder gegebenenfalls vom Communityleben vorübergehend ausschließen. Die letzte Entscheidung trifft hier der Communitychef/in oder der stellv. Communitychef/in.
- ist in seinem Spielbereich weisungsbefugt!
Offizier/in
Kriterien
- Regelmäßige Kommunikation und Teilnahme in der Community (Anwesenheit im Community-Kommikationsmittel, z. B. Discord)
-
individuelle Regelungen zur Kommunikation können nur zusammen mit dem Vorstand getroffen werden
-
- Regelmäßige Teilnahme an den Communitysitzungen
- Beispielhaftes Auftreten im Spiel, als auch allen Mitgliedern gegenüber (äußeres Ansehen pflegen)
- Soziale Kompetenzen
- Alter: min. 18 Jahre
- min. Mitgliedszeit beim Zeitpunkt der Bewerbung: 2 Monate
- Eine Ausnahme bildet hier ein neuer Spielbereich
- wird durch den Vorstand ernannt oder wieder runtergestuft
Aufgaben
- Übernahme von Führungsaufgaben im jeweiligen Spielbereich
- Organisation von Events im jeweiligen Spielbereich
- Bereitstellung von Informationen für die Germanz-Mitglieder
- Sorgt für Disziplin im jeweiligen Spielbereich
- kümmert sich in erster Linie um Beschwerden
Die wichtigsten Rechte von Offizieren
- Offiziere sind nur für ihren Spielbereich weisungsbefugt
- individuelle Regelungen des Vorstandes, sofern es ein Spielbereich durch die Spielmechanik erfordert.
Germanz-Mitglieder (Germanz-Member)
Kriterien
- abgeschlossene Bewerberphase, um das Communityleben kennenzulernen
- Spaß haben am Communityleben
- Nach Beendigung der Bewerberzeit wird man zum Germanz-Mitglied ernannt
- Wird durch ein Mitglied des Vorstandes ernannt oder wieder runtergestuft
Aufgaben
- Regelmäßige Kommunikation und Teilnahme in der Community (Anwesenheit im Community-Kommikationsmittel, z. B. Discord)
- Individuelle Regelungen zur Kommunikation können nur zusammen mit dem Vorstand getroffen werden
- Mitarbeit und Teilnahme am Communityleben (Aktivitäten im RL oder VL)
- hat das Recht, sich bei jedem Führungsmitglied oder den Offizieren zu melden, um Sorgen, Probleme oder auch Vorschläge zu besprechen!
Bewerber/in
Kriterien
- Anmeldung im Discord-Channel
- Bewerberzeit dauert mindestens 30 Tage!
- Wird durch ein Führungsmitglied aus dem jeweiligen Spielbereich oder dem Vorstand ernannt
Aufgaben
- Regelmäßige Kommunikation und Teilnahme in der Community (Anwesenheit im Community-Kommikationsmittel, z. B. Discord)
- Individuelle Regelungen können nur zusammen mit dem Vorstand getroffen werden.
- Mitarbeit und Teilnahme am Communityleben (Aktivitäten im RL oder VL)
- Hat das Recht, sich bei jedem Führungsmitglied oder den Offizieren zu melden, um Sorgen, Probleme oder auch Vorschläge zu besprechen!
Ehrenmitglied von Germanz
Kriterien
- Hat besondere Leistungen für die Community erbracht, z. B. spezielle Aufgaben in der Community übernommen
- Es dürfen keine Verwarnungen vorhanden sein
- Der gesamte Vorstand entscheidet über die Ehrenmitgliedschaft
- Bei Verstößen gegen die Community-Satzung oder Undank kann die Ehrenmitgliedschaft wieder aberkannt werden!
Communityfreund/in
Kriterien
- Sind Gäste der Germanz-Gaming-Community oder Mitspieler, welche in einem Spielbereich mitspielen, aber der Community nicht beitreten möchten
- Haben kein Mitspracherecht bei communityinternen Themen wie z. B. Beförderungen oder Änderungen von Communitystrukturen
- Communityfreunde können nicht in den jeweiligen Spielbereich in die Community aufgenommen werden. Es sei denn, das Spielsystem sowie der Vorstand entscheiden dies zusammen mit den Game-Leadern für den Spielbereich
- Communityfreunde haben ein Mitspracherecht im Spielbereich, wo sie mitspielen, aber sie haben kein Stimmrecht bei Abstimmungen. Solange aber noch keine Abstimmung läuft, kann, sofern möglich, jede Meinung berücksichtigt werden
Ablauf für das Misstrauensvotum:
- Das Misstrauensvotum muss im Discord „Infos für die Member“ gestellt werden.
- Die Missstände müssen aufgelistet und ausführlich erklärt werden.
- Das Misstrauensvotum muss von zehn weiteren Mitgliedern im Discord im Channel „Infos für die Member“ bestätigt werden.
- Ein Gremium, welches sich aus den Game-Leadern aller Spielbereiche zusammensetzt, prüft, ob ein Misstrauensantrag den Richtlinien entspricht.
- Der stellv. Communitychef/in muss sich neutral verhalten, da diese/r direkt vom Communitychef/in ernannt wird!
- Das Gremium hat für die Prüfung 7 Tage Zeit.
- Bestätigt das Gremium das Misstrauensvotum gegen den Communitychef bzw. der Communitychefin, wird ihm/ihr eine Frist von 7 Tagen gegeben, um sich zu den Vorwürfen zu äußern.
- Nachdem sich der Communitychef bzw. die Communitychefin geäußert haben, wird durch das Gremium eine Abstimmung im Discord geschaltet. Alle stimmberechtigten Germanz-Mitglieder werden somit gebeten, an der Abstimmung teilzunehmen, um ihre Stimme abzugeben.
- Die Dauer der Abstimmung beträgt 14 Tage.
- Bei einer erfolgreichen Absetzung des Communitychefs bzw. der Communitychefin durch ein Misstrauensvotum muss die Person zurücktreten und hat somit ihre Rechte sowie Pflichten an den stellv. Communitychef bzw. die stellv. Communitychefin zu übergeben. Dieser ist dann der neue Communitychef.
- Zum Abschluss wird eine Abstimmung geschaltet, wodurch alle Mitglieder die Möglichkeit erhalten, den neuen Communitychef in seinem Amt zu bestätigen.
- Wird dieser nicht bestätigt, muss eine Neuwahl angesetzt werden.
Neuwahlen
- Gemäß § 36 BGB des Vereinsrechts benötigt die Germanz-Gaming-Community mindestens einen Vorstand. Um diesen zu wählen, wird laut § 27 BGB eine Mitgliederversammlung benötigt.
- Diese kann bei uns in einem Kommunikationsmittel erfolgen. Vorher sollten alle Mitglieder aufgefordert werden, an dieser Sitzung teilzunehmen.
- Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, welches der Germanz-Gaming-Community angehört, den Rang „Bewerber“ bekleidet und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Für die Nominierung zum Communitychef ist berechtigt, wer zumindest die Position als Game-Leader innehat oder bereits in der Communityführung ist und diese Position länger als 1 Jahr ausübt.
- Jedes Mitglied der Germanz-Gaming-Community darf einen Nominierungsvorschlag machen, sofern die Kandidaten die Voraussetzungen erfüllen.
- Sind alle nominierten Kandidaten erfasst, wird im Discord eine Abstimmung geschaltet. Alle Mitglieder sind angehalten, abzustimmen, sodass innerhalb von einer Stunde gewählt wird.
- Der Kandidat / die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl und wird der neue Communitychef oder die neue Communitychefin.
Übergabe der Community
- Es kann immer Gründe geben, warum ein Communitychef oder eine Communitychefin sein Amt nicht mehr ausüben kann. Dies können gesundheitliche oder andere private Gründe sein.
- Sollte es so weit kommen, kann der Communitychef oder die Communitychefin den stellv. Communitychef oder die stellv. Communitychefin zum Communitychef ernennen.
- In diesem Fall geht der alte Communitychef in den Vorruhestand und es tritt die Übergangsphase in Kraft, welche ein Jahr dauert.
- In der Übergangsphase werden die Amtsgeschäfte / Namensrechte nach und nach übergeben. Dies braucht Zeit, da im Real-Life Termine abgesprochen werden müssen, wie z. B. Banktermine.
- In der Übergangsphase übernimmt der neue Communitychef die Amtsgeschäfte sowie Namensrechte und wird durch den alten Communitychef unterstützt.
- Ist die Übergangsphase vorbei, geht der alte Communitychef in den Ruhestand.
- Im Todesfall übernimmt vorübergehend der stellvertretende Communitychef bzw. die stellv. Communitychefin das Amt des Communitychefs / der Communitychefin, bis dieser durch eine Mitgliedsversammlung und Wahl im Amt bestätigt worden ist.
- diese ist innerhalb von vier Wochen anzusetzen und durchzuführen
§ 17. Datenschutzverordnung (DSGVO)
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortlichen Stellen für die Datenverarbeitung auf dieser Website sind:
Clanchef:
Alexander Schröder, Stephan-Jantzen-Ring 33, 19106 Rostock
Stellv. Clanchef:
Steven Prössel, Breite Str.14, 38373 Süpplingen
Kontaktmöglichkeit: germanz-clan@web.de
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Art der erhobenen Daten, ihre Zwecke und sowie die eingesetzten Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Senden sie daher ihre E-Mail an germanz-clan@web.de. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
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- Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
- Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
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Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
Hinweis: Da der Nickname nicht zu den personenbezogenen Daten gehört, besteht kein Anspruch auf Löschung von Beiträgen in den Sozialen Netzwerken des Multigaming Clan Germanz. Beiträge im Sozialen Netzwerk werden nur nach der DSGVO gelöscht sofern dies uns technisch möglich ist.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLSVerschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der “https://” Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.
Server-Log-Dateien
In Server-Log-Dateien erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
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- Besuchte Seite auf unserer Domain
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- Browsertyp und Browserversion
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- Referrer URL
- Hostname des zugreifenden Rechners
- IP-Adresse
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Es findet keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen statt. Grundlage der Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Speicherdauer von Beiträgen und Kommentaren
Beiträge und Kommentare sowie damit in Verbindung stehende Daten, wie beispielsweise IP-Adressen, werden gespeichert. Der Inhalt verbleibt auf unserer Website, bis er vollständig gelöscht wurde oder aus rechtlichen Gründen gelöscht werden muss.
Die Speicherung der Beiträge und Kommentare erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
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